Barney`s
Oberflächenbearbeitung

Tel.: 0179 – 25 444 25




Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Durch Auftragsannahme verpflichtet sich Barney´s den Auftrag nach seinen technischen Möglichkeiten mit dem ihm bestmöglichen Ergebnis durchzuführen.
2.    Lieferzeiten und Termine sind als annähernd zu betrachten und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Kunde ist jedoch bei Zeitüberschreitung jederzeit berechtigt vom Auftrag zurückzutreten, sofern er nicht bereits begonnen wurde.
    Barney`s übernimmt keinerlei Haftung für eventuellen Kfz-Nutzungsausfall oder andere entstehende Kosten.
3.    Es ist zu beachten, dass die Teile beim polieren nicht immer den gleichen Farbton und Glanz erreichen (unterschiedliches Material). Weiter können durch unterschiedliche Härten im Material leichte Kratzer und Riefen entstehen. Angrenzende Lacke (z. B. bei Kfz-Rahmen, -Deckeln, -Felgen) können beim polieren beschädigt werden.
    Barney`s wird jedoch versuchen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Bei Unzufriedenheit des Kunden wird Barney`s stets versuchen nachzubessern und den Kunden zufrieden zu stellen, ein Anspruch darauf oder auf Erstattung von Kfz-Nutzungsausfällen oder Erstattung von Mängelschäden besteht jedoch in keinem Fall.
4.    Beim polieren von Fahrwerksteilen, wie z. B. Rahmen, Schwingen und Felgen, insbesondere bei Kantsteinschäden, wird Material abgenommen. Dieses verringert die Tragfähigkeit und führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis laut STVO.
5.    Da die Dauer des Chromeffekts und der Glanz polierter Teile von der Pflege des Kunden abhängig sind, werden die Arbeiten nur unter Ausschluss jeder Garantie und Gewährleistung durchgeführt.
6.    Die Ausführung von Lackarbeiten erfolgt nur auf Kundenwunsch, eine Garantie oder Gewährleistung, sowie Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
7.     Bei Fertigstellung wird der Kunde informiert, in der Regel telefonisch, die Teile sind binnen 10 Tagen abzuholen. Auf Kundenwunsch kann der Versand per Nachnahme zu Lasten des Kunden erfolgen.
8.     Durch die Bearbeitung erwirbt Barney`s bis zur Bezahlung Miteigentum an den Teilen und ist berechtigt sie bei Nichtabholung zur Deckung seiner Kosten zu verkaufen. Eine Nichtabholung liegt vor, wenn die Teile nach Fertigstellung nicht nach innerhalb sechs Wochen abgeholt werden und der Kunde auf die dann folgende schriftliche Abmahnung nicht innerhalb 10 Werktagen reagiert.
9.    Da die angelieferten Felgen alle irgendwie beschädigt sind, haftet Barney`s bei Verlust, Diebstahl und irreparabler Schädigung nur bis zum 2-fachen Schrottwert bis 12,50 € pro Felge. Von dieser Regelung sind nur Felgen ausgenommen die neu angeliefert werden und noch nie an einem Fahrzeug montiert waren; hier haftet Barney`s bis zum halben Neupreis.
10.    Der Kunde erkennt durch Unterzeichnung des Arbeitsauftrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Barney`s Oberflächenbearbeitung in allen Punkten, auch wenn ein Punkt geltende Rechtsprechung verletzen sollte, ausdrücklich uneingeschränkt an. Das gilt auch für mündliche und telefonische Aufträge und Auftragsänderungen.
11.    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtssachen ist Stade. Es gilt inländisches deutsches Recht.

    Gültig ab Juni 1997