Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Durch Auftragsannahme verpflichtet sich
Barney´s den Auftrag nach seinen technischen Möglichkeiten
mit dem ihm bestmöglichen Ergebnis durchzuführen.
2. Lieferzeiten und Termine sind als annähernd
zu betrachten und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der
Kunde ist jedoch bei Zeitüberschreitung jederzeit berechtigt vom
Auftrag zurückzutreten, sofern er nicht bereits begonnen
wurde.
Barney`s übernimmt keinerlei Haftung für
eventuellen Kfz-Nutzungsausfall oder andere entstehende Kosten.
3. Es ist zu beachten, dass die Teile beim polieren
nicht immer den gleichen Farbton und Glanz erreichen (unterschiedliches
Material). Weiter können durch unterschiedliche Härten
im Material leichte Kratzer und Riefen entstehen. Angrenzende
Lacke (z. B. bei Kfz-Rahmen, -Deckeln, -Felgen) können beim
polieren beschädigt werden.
Barney`s wird jedoch versuchen das bestmögliche
Ergebnis zu erzielen. Bei Unzufriedenheit des Kunden wird Barney`s
stets versuchen nachzubessern und den Kunden zufrieden zu stellen, ein
Anspruch darauf oder auf Erstattung von Kfz-Nutzungsausfällen oder
Erstattung von Mängelschäden besteht jedoch in keinem Fall.
4. Beim polieren von Fahrwerksteilen, wie z. B.
Rahmen, Schwingen und Felgen, insbesondere bei Kantsteinschäden,
wird Material abgenommen. Dieses verringert die Tragfähigkeit und
führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis laut STVO.
5. Da die Dauer des Chromeffekts und der Glanz
polierter Teile von der Pflege des Kunden abhängig sind, werden
die Arbeiten nur unter Ausschluss jeder Garantie und
Gewährleistung durchgeführt.
6. Die Ausführung von Lackarbeiten erfolgt nur
auf Kundenwunsch, eine Garantie oder Gewährleistung, sowie
Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
7. Bei Fertigstellung wird der Kunde informiert, in
der Regel telefonisch, die Teile sind binnen 10 Tagen abzuholen. Auf
Kundenwunsch kann der Versand per Nachnahme zu Lasten des Kunden
erfolgen.
8. Durch die Bearbeitung erwirbt Barney`s bis zur
Bezahlung Miteigentum an den Teilen und ist berechtigt sie bei
Nichtabholung zur Deckung seiner Kosten zu verkaufen. Eine
Nichtabholung liegt vor, wenn die Teile nach Fertigstellung nicht nach
innerhalb sechs Wochen abgeholt werden und der Kunde auf die dann
folgende schriftliche Abmahnung nicht innerhalb 10 Werktagen reagiert.
9. Da die angelieferten Felgen alle irgendwie
beschädigt sind, haftet Barney`s bei Verlust, Diebstahl und
irreparabler Schädigung nur bis zum 2-fachen Schrottwert bis 12,50
€ pro Felge. Von dieser Regelung sind nur Felgen ausgenommen die
neu angeliefert werden und noch nie an einem Fahrzeug montiert waren;
hier haftet Barney`s bis zum halben Neupreis.
10. Der Kunde erkennt durch Unterzeichnung des
Arbeitsauftrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Barney`s
Oberflächenbearbeitung in allen Punkten, auch wenn ein Punkt
geltende Rechtsprechung verletzen sollte, ausdrücklich
uneingeschränkt an. Das gilt auch für mündliche und
telefonische Aufträge und Auftragsänderungen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Rechtssachen ist Stade. Es gilt inländisches deutsches Recht.